Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr
Gruppen: 2
Betreuungsalter: 2 - 6 Jahre
Informationen zur Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie
Die Kindertagesbetreuung findet weiterhin unter den Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) statt.
Ein Betretungsverbot für Kinder und tätige Personen besteht weiterhin, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen.
Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der - nicht vorhersagbaren - Weiterentwicklung des Infektionsgeschehens haben beide Erziehungsberechtigten eine Selbsterklärung abzugeben, mit der die aktive Kenntnis der o.a. Regelungen bestätigt wird. Diese Selbsterklärung, die von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein soll, soll wöchentlich wiederkehrend, als Erinnerungsposten, eingeholt werden. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist die Selbsterklärung durch den Elternteil abzugeben, der die elterliche Verantwortung für den Besuch der Kinderbetreuung trägt.
Update 16.02.2021: Die hessische Landesregierung hat mit Wirkung zum 14. Februar 2021 die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Corona-Einrichtungsschutzverordnung) auch im Hinblick auf die Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte aktualisiert. Der in § 2 Abs. 1a der genannten Verordnung enthaltene „Appell“ die Einrichtungen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch zu nehmen, entfällt ab Montag, den 22. Februar 2021. Das bedeutet, dass ab diesem Datum wieder der Regelbetrieb unter den bereits bekannten Hygienemaßnahmen und Auflagen erfolgt.
- Formular Selbsterklärung - für Eltern deren Kinder die Kindertagesstätte besuchen (gültig ab 01.12.2020)
- Musterbescheinigung: Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld (vom 25.01.2021)
- Elternbrief - vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (vom 08.01.2021)