Wege müssen für jeden uneingeschränkt passierbar sein, ansonsten droht Geldbuße
Stadt Zierenberg weist auf Straßenreinigungsatzung hin
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Straßenbaubehörde nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen. Der Bürgersteig und der Gehweg sind öffentlicher Grund und stehen im Eigentum der Stadt oder Gemeinde. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht obliegt dabei in den meisten Fällen dem Hausbesitzer oder Grundstückseigentümer. Maßgeblich dafür ist die entsprechende Straßenreinigungssatzung, die auf der Homepage der Stadt Zierenberg zu finden ist. Das gilt auch dann, wenn direkt am Haus oder Grundstück eine Fahrbahn oder eine Straße vorbeiführt. Ausschlaggebend dafür ist nur, dass ein eventueller Fußgängerverkehr die Strecke passieren kann, ohne Gefahr zu laufen, aus irgendeinem Grund auszurutschen. Dafür haftet der Grundstückseigentümer.
Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Fahrbahnen, einschließlich Radwege, Mopedwege und Standspuren, die Parkplätze, die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, die Geh- und Überwege, Böschungen, Stützmauern und andere.
Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (zum Beispiel Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen) sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbstständige Fußwege. Zudem ist in der Satzung verankert, dass oberirische, der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienende Einrichtungen auf der Straße jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen freigehalten werden. Die Stadt Zierenberg wird jetzt betreffende Anlieger anschreiben, damit die Satzung eingehalten wird und die Gehwege passierbar sind. Ansonsten kann diese Ordnungswidrigkeit auch mit einer Geldbuße geahndet werden. (mw)
Informationen unter www.stadt-zierenberg.de/stadt-buergerservice/veroeffentlichungen/satzungen/strassenreinigungssatzung