Erinnerung an die Räum- und Streupflichten


Die Herausforderungen in dieser Jahreszeit sind vielfältig.

Glatte bzw. rutschige Straßen und Bürgersteige, die unter einer Schneedecke versunkenden Wege oder auch nicht lesbare Hinweise, erfordern eine besondere Aufmerksamkeit.

Ich bitte Sie, auch besonders im Interesse der Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sich an die Räum- und Streupflichten zu halten, die in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zierenberg geregelt sind.

Zur Straßenreinigungssatzung

Im Namen aller Betroffenen bedanke ich mich für Ihre Unterstützung.

Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle ein gesegnetes

Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr, vor allem Gesundheit.

Ihr

Ludwig Scheuermann

Behindertenbeauftragter der Stadt Zierenberg


WINTERZEIT:
Wenn sich die Blätter von den Bäumen lösen,
wenn Igel dann darunter dösen,
wenn Kröten, Käfer, Echsen, Schnecken,
sich tief im Untergrund verstecken,
wenn es ruhiger ist in Feld und Wald,
dann wird es Winter, wird es kalt.