Wichtige Mitteilung zur Austauschpflicht für Trinkwasserleitungen aus Blei


Sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 23.Juni 2023 gibt konkrete Austauschpflichten für die noch installierten Trinkwasserleitungen aus Blei vor.

Trinkwasserleitungen oder deren Teilstücke aus Blei sind die wesentlichen Eintragungsquellen für Blei in das Trinkwasser.

Nach § 17 TrinkwV hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, diese Leitungen bzw. Leitungsteile bis zum 12.Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen. Ausnahmen für die Verlängerung dieser Frist bestehen in Einzelfällen.

Die bloße Kenntnis über das Vorhandensein von Bleileitungen zwingt den Betreiber (Gebäudeeigentümer) somit zum Handeln.

Besonders Gebäude, die vor den 1970er Jahren erbaut wurden, können von der Änderung der Vorschriften betroffen sein. Dabei können sowohl die Hausanschlussleitungen (Teilstück von der Hauptleitung der Stadt bis zur Wasserzähleranlage in den Gebäuden) als auch die Trinkwasserinstallationen im Innenbereich der Gebäude noch aus Blei bestehen.

Als Wasserabnehmer nach der Wasserversorgungssatzung weisen wir daher vorsorglich auf die Mitwirkungspflichten hin und bitten, die Leitungen und Installationen zu überprüfen.

Sowohl im Verdachtsfall oder bei Ihrer Feststellung, dass noch Leitungen aus Blei für die Trinkwasserversorgung betrieben werden, bitten wir um Information der Stadtverwaltung Zierenberg bis zum 10.09.2025 vornehmlich per Email info@stadt-zierenberg.de oder telefonisch  05606 5191-0.

Wir sprechen dann die ggf. erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen ab.

Auch für Fragen stehen wir unter den oben aufgeführten Kontaktmöglichkeiten gern zur Verfügung.

 

Zierenberg, 04.08.2025

DER MAGISTRAT DER STADT ZIERENBERG

Rüdiger Germeroth

Bürgermeister