Waffenschein

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

    • Volljährigkeit (18 Jahre),
    • Zuverlässigkeit,
    • Persönliche Eignung, 
    • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
    • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

    * Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Es werden Gebühren fällig. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt der Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht.
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht (Waffenbehörde)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende