Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.

    Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem

    • Taxi
    • Mietwagen
    • Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
    • Krankenwagen

     Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.

    Spezielle Hinweise für Kreis Kassel
    Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
  • Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • gutes Sehvermögen
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
    • keine Straffälligkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs erforderlich ist
    • Wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist) nicht seit mindestens 2 Jahren haben, Nachweis, dass Sie eine solche Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre für insgesamt 2 Jahre besessen haben.
    • Führungszeugnis
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung
    • Sehtestbescheinigung
    • wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern möchten, Nachweis der
      • Belastbarkeit
      • Orientierungsleistung
      • Konzentrationsleistung
      • Aufmerksamkeitsleistung
      • Reaktionsfähigkeit
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Gebühr: 5,10 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Spezielle Hinweise für Kreis Kassel
    38,00 €
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Kreis Kassel
Fachbereich Aufsicht und Ordnung - Fachdienst Führerscheinstelle

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